Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

GntDSVVDV 2024

§ 20 Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus

1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.
§ 19 § 21